Führerscheinklassen - Dein Führerschein in Gladbeck und in Bottrop - Kirchhellen für alle Klassen
Alle Fahrerlaubnisklassen für Pkw, Lkw oder Zweirad. Welche Klasse man für welches Kraftfahrzeug braucht, zeigen wir hier im Überblick:
Führerscheinklassen - Überblick
- A-Klassen: Für Zweiräder aller Art
Kraftrad-Führerschein, Trike und Quad
Zweiradklassen gibt es einige: AM für Roller, A1 bis 125cm³, dann folgt A2 und für die ganz großen Maschinen die Klasse A
Wer mit einem Motorrad, Roller, Trike oder Quad unterwegs sein will, der benötigt eine der folgenden vier Klassen: A, A1, A2 und AM. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Mit B196 dürfen Motorräder der Klasse A1 auch mit dem Auto-Führerschein gefahren werden.
- B-Klassen: Für Pkw und kleine Anhänger
Die Fahrerlaubnisklassen B und BE sind die klassischen Auto-Führerscheinklassen.
- C-Klassen: Für Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen
Lkw-Führerschein und Lkw mit Anhänger
Voraussetzung für eine Lkw-Fahrerlaubnis ist der Vorbesitz der Führerscheinklasse B
Die Lkw-Fahrerlaubnisklassen tragen den Buchstaben C. In Kombination mit der Ziffer 1 oder dem Buchstaben E werden Fahrerlaubnisklassen für kleine (mit mehr als 3500 kg zulässiger Gesamtmasse) oder große Lkw mit und ohne Anhänger beschrieben.
- D-Klassen
Bus-Führerschein
Wer einen Bus führen will, benötigt einen Führerschein der folgenden D-Fahrerlaubnisklassen
- L und T Klasse Traktor-Führerschein
Führerschein für forst- und landwirtschaftliche Klassen. Diese werden zum Beispiel benötigt, wenn der Pkw-Führerschein nicht ausreicht und die passende Lkw-Fahrberechtigung nicht zur Verfügung steht.
Der ADAC hat eine Broschüre mit einer Übersicht aller Führerscheinklassen und deren Gültigkeitsdauer erstellt. Wir stellen Euch diese zum Downlaod bereit!
Mofas und E-Scooter
Ein Mofa fährt nicht schneller als 25 km. Zum Führen eines Mofas (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h) wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Es muss jedoch eine sogenannte Prüfbescheinigung mitgeführt werden. Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, bedarf keiner Prüfbescheinigung. Auch wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, benötigt keine Prüfbescheinigung für Mofas bis 25 km/h. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
Für E-Scooter benötigt man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller liegt bei 14 Jahren.
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